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   LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08   

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https://dejure.org/2010,3654
LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08 (https://dejure.org/2010,3654)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2010 - L 4 KA 25/08 (https://dejure.org/2010,3654)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2010 - L 4 KA 25/08 (https://dejure.org/2010,3654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 85 Abs 4 S 2 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, § 89 Abs 1 S 1 SGB 5
    (Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3 des Honorarverteilungsvertrages - Ausnahme vom Regelleistungsvolumen unter Berücksichtigung der Honorarverteilungsgerechtigkeit - Rechtswidrigkeit des Honorarverteilungsvertrages als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung einer Sonderregelung im Rahmen des Regelleistungsvolumens nach dem Honorarverteilungsvertrag bezüglich einer Gemeinschaftspraxis; Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien bei der Entscheidung über die Ermächtigung von Krankenhausärzten und über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen; Erforderlichkeit einer allgemein gehaltenen Härteregelung für Ausnahmen vom Regelleistungsvolumen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Das Bundessozialgericht stellt für die Auslegung vertragärztlicher Vergütungsregelungen in erster Linie auf den Wortlaut ab; ergänzend kann eine systematische Interpretation im Sinne einer Gesamtschau der im inneren Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Bestimmungen erfolgen (Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R, juris Rdnr. 22).

    Das Bundessozialgericht hat zu Honorarverteilungsmaßstäben wiederholt festgestellt, dass auf eine allgemein gehaltene Härteregelung nicht verzichtet werden kann (Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 71/97 R, juris Rdnr. 29; Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R = SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).

    Im Fall der Klägerin liegt ein Härtefall vor, weil das ihr zuerkannte Regelleistungsvolumen ihre besondere, vom Durchschnitt der Arztgruppe deutlich abweichende Praxisstruktur nicht berücksichtigt (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R, juris Rdnr. 42, zu einer auf ambulante Operationen spezialisierten Augenarztpraxis).

    Vorliegend ist jedoch zu beachten, dass die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausnahmeregelung den Vertragspartnern des Honorarverteilungsvertrags aufgrund der bereits erwähnten langjährigen und gefestigten Rechtsprechung des BSG zu derartigen Härteregelungen bekannt war (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 71/97 R, juris Rdnr. 29; Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R = SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).

    Darüber hinaus sind noch andere sachgerechte Ermessenserwägungen denkbar (vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R, juris Rdnr. 44 f).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Das Bundessozialgericht hat zu Honorarverteilungsmaßstäben wiederholt festgestellt, dass auf eine allgemein gehaltene Härteregelung nicht verzichtet werden kann (Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 71/97 R, juris Rdnr. 29; Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R = SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).

    Vorliegend ist jedoch zu beachten, dass die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausnahmeregelung den Vertragspartnern des Honorarverteilungsvertrags aufgrund der bereits erwähnten langjährigen und gefestigten Rechtsprechung des BSG zu derartigen Härteregelungen bekannt war (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 71/97 R, juris Rdnr. 29; Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R = SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Das Erfordernis eines Versorgungsschwerpunkts wird vom Bundessozialgericht ausdrücklich unterschieden von dem des Versorgungsbedarfs und dem hierzu gehörenden Gesichtspunkt der Sicherstellung der Versorgung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 6 KA 26/08, unter Hinweis auf BSGE 87, 112, 116 ff. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 136 ff.; BSG USK 2001-143 S 866 f.; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 ff.; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 Rdnr. 15 ff.).

    Während das Bundessozialgericht insoweit bei der Beurteilung des Begriffs des "Versorgungsschwerpunkts" im Sinne der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 einen Leistungsanteil von mindestens 20 % der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl gefordert hatte (BSGE 87, 112, 117), hat es von einer solchen strikten Grenze im Bezug auf den Begriff der "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" abgesehen, allerdings darauf hingewiesen, dass Abweichungen der einzelnen Praxis von der Typik der Arztgruppe, die sich (auch) in abweichenden Anteilen des auf bestimmte Leistungen entfallenden Punktzahlvolumens niederschlügen, ein wichtiges Indiz für die Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs seien (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; SozR 4-2500 § 87 Nr. 12).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Das Erfordernis eines Versorgungsschwerpunkts wird vom Bundessozialgericht ausdrücklich unterschieden von dem des Versorgungsbedarfs und dem hierzu gehörenden Gesichtspunkt der Sicherstellung der Versorgung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 6 KA 26/08, unter Hinweis auf BSGE 87, 112, 116 ff. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 136 ff.; BSG USK 2001-143 S 866 f.; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 ff.; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 Rdnr. 15 ff.).

    Während das Bundessozialgericht insoweit bei der Beurteilung des Begriffs des "Versorgungsschwerpunkts" im Sinne der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 einen Leistungsanteil von mindestens 20 % der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl gefordert hatte (BSGE 87, 112, 117), hat es von einer solchen strikten Grenze im Bezug auf den Begriff der "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" abgesehen, allerdings darauf hingewiesen, dass Abweichungen der einzelnen Praxis von der Typik der Arztgruppe, die sich (auch) in abweichenden Anteilen des auf bestimmte Leistungen entfallenden Punktzahlvolumens niederschlügen, ein wichtiges Indiz für die Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs seien (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; SozR 4-2500 § 87 Nr. 12).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Das Erfordernis eines Versorgungsschwerpunkts wird vom Bundessozialgericht ausdrücklich unterschieden von dem des Versorgungsbedarfs und dem hierzu gehörenden Gesichtspunkt der Sicherstellung der Versorgung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 6 KA 26/08, unter Hinweis auf BSGE 87, 112, 116 ff. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 136 ff.; BSG USK 2001-143 S 866 f.; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 ff.; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 Rdnr. 15 ff.).

    Während das Bundessozialgericht insoweit bei der Beurteilung des Begriffs des "Versorgungsschwerpunkts" im Sinne der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 einen Leistungsanteil von mindestens 20 % der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl gefordert hatte (BSGE 87, 112, 117), hat es von einer solchen strikten Grenze im Bezug auf den Begriff der "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" abgesehen, allerdings darauf hingewiesen, dass Abweichungen der einzelnen Praxis von der Typik der Arztgruppe, die sich (auch) in abweichenden Anteilen des auf bestimmte Leistungen entfallenden Punktzahlvolumens niederschlügen, ein wichtiges Indiz für die Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs seien (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; SozR 4-2500 § 87 Nr. 12).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 26/08 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Im Zweifel ist ein bereits eingeführter Begriff, wenn er auch in weiteren Regelungen verwendet wird, jeweils übereinstimmend auszulegen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 6 KA 26/08 R, juris Rdnr. 16).

    Das Erfordernis eines Versorgungsschwerpunkts wird vom Bundessozialgericht ausdrücklich unterschieden von dem des Versorgungsbedarfs und dem hierzu gehörenden Gesichtspunkt der Sicherstellung der Versorgung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 6 KA 26/08, unter Hinweis auf BSGE 87, 112, 116 ff. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 136 ff.; BSG USK 2001-143 S 866 f.; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 ff.; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 Rdnr. 15 ff.).

  • LSG Hessen, 11.02.2009 - L 4 KA 82/07

    Bewilligung einer Sonderregelung im Rahmen des Regelleistungsvolumens

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Die dem zugrunde liegenden Regelungen, nämlich der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziffer 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u.a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/05, alle veröffentlicht in juris).

    Der Beklagten steht bei der Gewichtung dieser Kriterien ein Beurteilungsspielraum zu (Urteil des Senats vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07 - juris).

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Zwar gesteht das BSG bei der erstmaligen Gestaltung von Honorarbegrenzungsregelungen den Kassenärztlichen Vereinigungen einen besonders großen Typisierungsspielraum zu (vgl. etwa BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16).
  • SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 341/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Auffüllbetrag - 95%

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Nach den Feststellungen des Sozialgerichts Marburg, welches bereits über eine Vielzahl derartiger Fälle entschieden hat, haben die Auffüllbeträge in der Vergangenheit je nach Quartal und Fachgruppe zwischen 95 % und 67 % geschwankt (Urteil vom 16. September 2009, S 12 KA 341/08, juris).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
    Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Einbindung der Verbände der Krankenkassen in die Mitverantwortung für eine leistungsgerechte Honorarverteilung ändert nichts daran, dass im Honorarstreitverfahren primär über den Anspruch eines Leistungserbringers auf vertragsärztliches Honorar und nur inzident (auch) über die Geltung von Vorschriften des HVV gestritten wird (BSG, Urteil vom 17. September 2008, B 6 KA 46/07 R, juris Rdnr. 13).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 201 RVO

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 43/06 B

    Härteregelung im Honorarverteilungsmaßstab einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung

  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur

  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vereinbarkeit des

    Von einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats jedoch nur ausgegangen werden, wenn es für die Versicherten unter Berücksichtigung der festgestellten Nachfrage nach den streitgegenständlichen Leistungen entweder im Planungsbereich selbst oder zumindest in den unmittelbar angrenzenden Planungsbereichen eine in zumutbarer Zeit erreichbare ausreichende Zahl von Behandlern gibt, die in der Lage wären, die notwendige Versorgung - im vorliegenden Fall mit schmerztherapeutischen Leistungen - zeitnah sicherzustellen (vgl. HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, L 4 KA 28/08, L 4 KA 29/08 - jeweils Revision anhängig).

    Danach erfordert Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG eine Ausnahme vom Regelleistungsvolumen außer für den im HVV 2005 geregelten Fall einer Sicherstellungsproblematik auch dort, wo sich innerhalb einer Arztgruppe bereits vor Inkrafttreten der Regelungen über die Regelleistungsvolumina Ärzte mit Leistungen in zulässiger Weise spezialisiert hatten und dieses spezifische Leistungsangebot durch das Regelleistungsvolumen der Fachgruppe, der sie zugeordnet sind, nicht leistungsangemessen abgedeckt wird (vgl. im Einzelnen HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, a. a. O.).

    Das Fehlen einer Härtefallregelung ist auch weder im Hinblick auf Ziff. 7.5 HVV noch unter dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung unbeachtlich (vgl. hierzu im Einzelnen Urteile des Senats vom 17. März 2010, a.a.O.), zumal im vorliegenden Fall Ziff. 7.5 unmittelbar auch keine Anwendung finden konnte.

  • SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der

    Der Kammer fällt allerdings auf, dass Praxen anderer Fachgruppen mit einem phlebologischen Schwerpunkt durchaus einem Regelleistungsvolumen unterliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.01.2008 - S 12 KA 237/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; vom 30.01.2008 - 12 KA 83/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 25/08).
  • LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12

    Ärztliche Honorarberechnung bei Doppelzulassung

    Von einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dabei nur ausgegangen werden, wenn es für die Versicherten unter Berücksichtigung der festgestellten Nachfrage nach den streitgegenständlichen Leistungen entweder im Planungsbereich selbst oder zumindest in den unmittelbar angrenzenden Planungsbereichen eine in zumutbarer Zeit erreichbare ausreichende Zahl von Behandlern gibt, die in der Lage wären, die notwendige Versorgung zeitnah sicherzustellen (vgl. HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, L 4 KA 28/08, L 4 KA 29/08; Urteil vom 11. August 2008, L 4 KA 52/08).
  • LSG Hessen, 02.02.2011 - L 4 KA 36/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - eigenständige Klärung von Vorfragen mit

    Es ist daher auch ausgeschlossen, das Fehlen einer generalklauselartigen Härtefallregelung im Wege ergänzender Auslegung in den HVV hineinzuinterpretieren (vgl. Urteile des Senats vom 17.3.2010, L 4 KA 25/08 u. a. - Revision anhängig -).
  • LSG Hessen, 17.11.2011 - L 4 KA 74/10

    Festsetzung des vertragsärztlichen Honorars unter Berücksichtigung einer

    27 Die dem zu Grunde liegenden Vorgaben im Beschluss des Bewertungsausschusses gemäß § 85 Abs. 4 a SGB V in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u. a. HLSG, Urteil vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, Juris Rdnr. 24 mit zahlreichen Nachweisen zur bislang ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 4867/09
    Die Notwendigkeit, den HVM-V um eine ausdrücklich auch Praxisbesonderheiten berücksichtigende Regelung zu ergänzen, besteht daher für den Senat nicht (anders LSG, Hessen, Urt. v. 17.3.2010, - L 4 KA 25/08 -, nicht rechtskräftig).
  • LSG Hessen, 16.09.2015 - L 4 KA 72/13

    Sonderregelung im Rahmen deines Regelleistungsvolumens

    Das Sozialgericht wies die Klage ab (Urteil vom 30. Januar 2008, Az. S 12 KA 83/07), das Landessozialgericht gab der gegen das erstinstanzliche Urteil gerichteten Berufung statt und verpflichtete die Beklagte zur Neubescheidung (Urteil vom 17. März 2010, Az. L 4 KA 25/08 R).
  • SG Berlin, 30.11.2011 - S 83 KA 199/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) der

    Es sei mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit unvereinbar, wenn eine ursprünglich zulässige und entsprechend honorierte Tätigkeit bei der Umstellung auf das System der RLV nicht oder nur mit einem Abschlag von 30 % berücksichtigt werde, wenn die Spezialisierung sich nicht als unwirtschaftlich darstelle (Verweis auf die Urteile des Hessischen LSG vom 17.03.2010 - L 4 KA 25/08 und L 4 KA 29/08).
  • LSG Hessen, 25.11.2019 - L 4 KA 50/19
    In der Sache selbst sieht der Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Rechtsprechung, die zugleich der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 19. Juni 2006, B 6 KA 30/06 B, Beschluss vom 8. August 2018, B 6 KA 76/17 B) entspricht, abzuweichen (vgl. etwa Beschluss vom 16. Oktober 2009, L 4 KA 61/09 B; Urteil vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08 ; Beschluss vom 9. November 2017, L 4 KA 46/15).
  • LSG Hessen, 31.07.2019 - S 11 KA 68/18
    In der Sache selbst sieht der Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Rechtsprechung, die zugleich der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 19. Juni 2006, B 6 KA 30/06 B, Beschluss vom 8. August 2018, B 6 KA 76/17 B) entspricht, abzuweichen (vgl. etwa Beschluss vom 16. Oktober 2009, L 4 KA 61/09 B; Urteil vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08; Beschluss vom 9. November 2017, L 4 KA 46/15).
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